Vereinbarungsgemäß übernimmt der Käufer die Kennzeichnung der Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Irrtum vorbehalten. Beanstandungen werden nur sofort beim Empfang der Ware berücksichtigt. Gewicht oder Stückzahl ist bei Abnahme zu prüfen. Das Hinausschaffen der gekauften Ware erfolgt, wenn auch durch meine Arbeiter, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.